Autismus Spektrum: Verdachtsdiagnose vs. Gesicherter Diagnose

Bei einer ASS-Diagnose beziehen sich V und G normalerweise auf die diagnostische Sicherheit:

  • V = Verdachtsdiagnose: Es bestehen deutliche Hinweise auf eine Autismus-Spektrum-Störung, die Diagnose wurde aber noch nicht abschließend bestätigt.
  • G = gesicherte Diagnose: Die behandelnde Fachperson betrachtet die Diagnose nach der durchgeführten Abklärung als bestätigt.

Beispiel: F84.5 V bedeutet Verdacht auf Asperger-Syndrom; F84.5 G bedeutet gesicherte Diagnose. Das G sagt allerdings nichts über den Schweregrad oder Unterstützungsbedarf aus – nur über die diagnostische Sicherheit. Heute wird ASS zunehmend nach ICD‑11 als Spektrum eingeordnet, während deutsche Unterlagen teilweise weiterhin die älteren ICD‑10-Codes verwenden.